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   OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08   

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OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,34969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.12.2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,34969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,34969)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2; FreihEntzG § 5 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; FreihEntzG § 16; FGG § 13 a Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht, Anhörung, Sachaufklärungspflicht, Entziehungsabsicht, Verfahrensfehler, Prozessbevollmächtigte, Ladung, Heilung, Kosten, außergerichtliche Kosten, begründeter Anlass zur Antragstellung

 
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  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN).

    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).

    Ob ein begründeter Anlass zur Antragstellung vorgelegen hat, ist dabei nach dem Sachverhalt zu beurteilen, der von der Behörde zur Zeit der Antragstellung unter Ausnutzung aller ihr nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Erkenntnisquellen festgestellt werden konnte; ein schuldhaftes Verhalten von Verwaltungsbediensteten wird nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06 aaO).

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Die Anordnung der Abschiebungshaft war bereits deswegen rechtswidrig, ohne dass es darauf ankäme, ob im Ergebnis eine andere Sachentscheidung hätte getroffen werden müssen (BGH NJW 2002, 1801, 1803 a.E.).
  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Ein zu berücksichtigender Rechtsfehler ist indessen dann anzunehmen, wenn der Tatrichter sein Ermessen nicht ausgeübt hat oder von unzureichenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen worden ist bzw. wesentliche Umstände unerörtert geblieben sind (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2006, 16 Wx 151/06; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).
  • OLG Oldenburg, 10.04.2006 - 13 W 63/05

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Haftbefehl, Festnahme, einstweilige Anordnung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).
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